Aus: Lautemann, W. (Bearb.), Geschichte in
Quellen, Bd. 4: Amerikanische und Französische Revolution, S. 148-157
S. 148
Die Beschwerdeschriften der einzelnen Gemeinden wurden zu Sammelheften zusammengestellt, die den Abgeordneten in den Beratungen als Richtlinien dienen sollten. Die 60000 heute noch erhaltenen cahiers vermitteln ein eindrucksvolles Bild Frankreich, kurz vor der Revolution. Die interessantesten Beschwerdeschriften sind die ursprünglichen, da sie am unmittelbarsten die Nöte der Bevölkerung aufzeigen. Hier einige Hefte aus kleinen Gemeinden des französischen Südwestens
a) Die Beschwerden der Gemeinden Douelle
und Cessac, 1789
Collection de documents 18,S. 96f.
Unter den augenblicklichen Umständen ist es uns
sehr schmerzlich, daß wir gezwungen sind, Ihnen das traurige Bild unserer Armut
zu zeigen. Dennoch, Sire, bei all unserem Elend treibt uns die Liebe zu Eurer
Majestät dazu, das Wenige, das uns bleibt, mit Ihnen zu teilen, wenn Sie dies
fordern.
Auflistung der königlichen Steuern:
Taille und Zugehöriges 3953 Livres
Ländliche Zwanzigstel 1388 Livres~ 7221
L.
Kopfsteuer 1880 Livres 12721
L.
Renten und Zehnten ca. 4000 Livres
5500L
Saatgut aller Art 1500
Livres
Produktion an Wein und Getreide aller Art ohne
Abzug der Anbaukosten: 30000 L.
Es folgt daraus nach allen Abzügen, daß für jede
Person in der genannten Gemeinde nicht
einmal die Summe von 30 Livres übrigbleibt, um das
Allernotwendigste für die 600 Einwohner, Erwachsene wie Kinder, zu bestreiten.
[W. Lautemann/J. Cornclissen]
b)
Die Gemeinden Bears und Bouziès, 1789
Collection de doctsments 18, S. 20f.
[…] Die genannte Gemeinde stellt vor, daß
es keinen unglücklicheren Menschen gibt als den Bauern und Taglöhner. Um diese
Grundwahrheit zu beweisen, genügt es, zu betrachten, daß nach Abführung der
königlichen Steuern und nach Bezahlung der Feudallasten sowie ach Abrechnung
seiner Arbeit und des Saatgutes dem Bauern und Eigentümer nicht einmal ein
Zehntel des Ertrags von seinem Boden bleibt, so daß er, um die genannten Lasten
und Steuern bezahlen zu können, gezwungen ist, von ein wenig Hirsebrot oder
Buchweizen sich u nähren, was ihm oft genug auch noch fehlt. Er hat nichts als
eine Suppe von Wasser und Salz, eine Nahrung, welche die Hunde besser
gestellter Menschen verweigern würden; und doch ist dieser Arbeiter, der
ständig schwerer Arbeit und der Härte aller Jahreszeiten ausgesetzt ist,
nichtsdestoweniger ein Untertan des Staats, der nicht härter behandelt werden
sollte als andere Menschen auch. Diese Klagen und Beschwerden sollen also der
Ständeversammlung vorgelegt werden, damit Abhilfe gegen die Überlastung
geschaffen werde, der der Bauer bislang ausgesetzt ist ...
[W. Lautemann]
c)
Aus dem Heft von Escamps, 1789
Collection de documents 18, 5. 105
[…]
Art. II: Noch ein anderer Grund spricht nicht
weniger stark für die Gemeinde, um ihr die
erbetenen Erleichterungen zukommen zu lassen. In
der Gemeinde, die 104 Herdfeuer zählt,
S. 149
kennt man nicht weniger als 80 ganze
Familien, die sich fast täglich ihr Brot zusammenbetteln. Der Rest der Gemeinde
opfert sich auf, um sie zu ernähren, was er aber gar nicht kann. Man sieht arme
alte Menschen, denen das Alter und die Last der Arbeit alle Kraft geraubt
haben, die vor Hunger stöhnen und die um die Hilfe mitleidiger Seelen bitten.
Man sieht hier auch eine große Zahl von kleinen Kindern, die trotz der Mühen
von Vater und Mutter täglich vor Hunger weinen. Die Lage dieser unglücklichen
Gemeinde ist es, daß man behaupten und ohne Zögern aufrechterhalten kann, sie
sei die elendste, die es gibt und die jemals existieren können.
[W. Lautemann]
d)
Aus dem Heft von Francoulès, 1789
Collection de documents 18, S. 156
Liu~5WØldwii St~itetn~find enorm hoch: sie
erreichen nach der Steuerveranlagung für 1789 die Summe von 4806 Livres 13 Sous
4 Deniers, abzüglich 15 Livres 8 Sous 6 Deniers auf
3109 Quarten‘); dazu aber die Kopfsteuer mit 1301
Livres 17 Sous 3 Deniers: im ganzen
beläuft sich die Summe auf 6108 Livres 10 Sous 9 Deniers. Das aber kann man
nur bezahlen,A 3‘— ~ wenn man das
gesamte Getreide einschließlich des Saatgutes verkauft, von dem der Acker-bauer
dann nichts für sich behält. Hier sehen Sie den Beweis: Ein Jahr mit zwei Paar
Ochsen liefert in einem guten Jahre 50 Qtiarten Weizen. Davon muß man abziehen:
als Saatgut 16 2. Quarten, für die Rente 4 Quarten, für den Schmied des
Verwalters 2 Quarten; nach diesen Abzügen bleiben nur 28 Quarten, mit denen der
Bauer die Steuern bezahlen und sein Gut bewirtschaften muß; wenn die Rechnung
fertig ist, kann er nicht leben.
Die Gemeinde kann sich auch nicht durch Verkauf
von Vieh helfen, weil sie nicht auf einem
für die Viehhaltung geeigneten Boden liegt. <~
(fl—t.-~.
[W. LautemannJ
e) Aus dem Heft ~‘on
Saint-Cernin, 1789 Ps
Collection de documents 18,5. 280f.
In unserer Gegend ist die ~uiiUar noch ein leerer
Name. Unsere Gerichtsherren, in der Pracht der Städte ihren Vergnügungen oder
Geschäften hingegeben, setzen in ihren Ländern einen Richter oder manchmal auch
einen Prokurator ein, und dann entschlummern sie, um
erst am Fälligkeitstermin der Pachtverträge wieder
aufzuwachen. Aus einer solchen Gleichgül- ~
tigkeit heraus entstehen alle Arten von Diebstahl,
Bandenüberfällen, Mord und Verbrechen. IC~j~ ~
Der Bauer, der im allgemeinen schlechter ernährt ist als die Hunde seines
Herrn, sieht seinen
Wald von Grund auf verwüstet, seine Ernte nachts gestohlen, und mit aller Mühe
kann er
<5
unter seinem ländlichen Dach nur die elenden Reste einer schlechten Ernte
bergen. Nachts
kann er sein Haus nicht verlassen, ohne sein Leben in Gefahr zu bringen, und
seit vier Jahren
zeigt uns die Ermordung von dreien unserer ehrenhaftesten Mitbürger, die nachts
im Ort es.
selbst oder in der Umgebung massakriert wurden, daß Dreistigkeit, Schwelgerei
und Verbre- 0
chen keine Grenzen mehr kennen. Wenn man uns nach
der Hauptursache für ein solches Ubel
fragt, dann finden wir sie in der großen Zahl der
Schenken, die, indem sie einen momentanen 0
p
Kredit geben, die schlechten Elemente dazu
treiben, unmäßig Geld auszugeben, Tag und
Nacht, und ohne auch nur die Zeiten des
Gottesdienstes zu berücksichtigen.
[W. Lautemann]
<5
es.
t5
5) Regional
stark unterschiedliche Maßeinheit.
0- -
150 Die Krise des
alten Staates
» Die Beschwerden der Gemeinde
Fontjnes, 1789
Collection de documents 18,S. 127
Die Vertreter dieser Gemeinde sind autorisiert, wo überall es nötig ist,
folgendes zu fordern:
1. daß jediPsiöisiistlhre
eigene Verwaltung haben soll. Daher muß die Provinz Quercy ihre eigenen, von
der Provinz Rouergue getrennten Stände besitzen. Diese sollen ihren Sitz in
Cahors haben, der ~ genau in der Mitte der Provinz liegt.
2. daß man, da die Straßen das
sichere Mittel sibd, um den H~Iimö~d~r-ka*lulw d Get~..z~~.muig~, das nicht in der Gemeinde verbraucht wird,
eiu4söltwuitrdg bauen soll, damh man auf die große Straße kommen kann.
3. daß die E~ 4~c ~fw~eu ~4ti
Sutum, ‚n~ Lv u~gg Lium epiwbgs
werden sollen und die der Vikare auf sechshundert Livres, und daß nach dieser
Verbesserung alle Kosten, welche die Geistlichen unter dem Namen von Kasuelen‘)
fordern, für immer abgeschafft werden sollen.
Fontanes, am 1. März 1789.
[Unterschriften]
[W. Lautemannj
g) Die Beschwerden der Gemeinde Colmare, 22. Nerz
1789
Bouloiseau, Cahiers 11,5. 240ff.
Colmare w~ar mit .14 Herdfeuern
e~aw~v~ uww4~su~g.,Q>q~fr der
P4lLiq, Rum jezeichnend ist die sprachht-be Unbeholfenkeit des Originals mit
zahlreichen ortbograpbtsch.is >~bIerst.
Da die königliche Güte es uns gestattet, unsere Klagen und Beschwerden bis
zu den Füßen Seiner Majestät zu tragen, haben wir die Ehre, ihm
auseinanderzusetzen:
1. Wenn der Klerus und der
Adel so wie wir zahlten, dann würde das den Staat erheblich stärken, wodurch er
imstande wäre, dem unterdrückten Volk Erleichterung zu verschaffen. 2. Wir erbitten die Abschaffung der
indirekten Steuern und der Salzsteuer.
3. Wir bitten, daß jedes
Kirchspiel für seine Armen sorgen soll, da es am besten wissen muß, wer die
wirklichen Bedürftigen sind, und ihnen so die notwendige Hilfe leisten kann.
4. Es besteht die
Notwendigkeit, daß der König Befehl gebe, daß jede Gemeinde selbst, ohne
Kostenaufwand, die- kleinen Streitereien beilegen kann, die sie sonst an den
Rand des Ruins bringen.
5. Wir erbitten ferner die
Abschaffung einer großen Zahl von Ämtern. Wir halten die Abschaffung des Amtes
des Einnehmers der Taille, des Obersteuereinnehmers, der Direktoren,
Kontrolleure und anderer Hilfsangestellter für notwendig.
6. Es sollte das Wild wie
Hasen, Kaninchen und andere wilde Tiere, die den Bauern großen Schaden
verursachen, getötet werden.
7. Die Taubenschläge müssen
zerstört werden, oder aber sie müssen, wie es vorgeschrieben ist, regelmäßiger
geschlossen gehalten werden.
8. Wir fühlen uns auch
berechtigt, eine Bemerkung zum Frondienst auf den großen Straßen zu machen. Wir
halten es für natürlicher, daß diejenigen für Kosten und Unterhalt aufkommen,
die sie beschädigen, aber ohne Behinderung des Handels. Wenn indessen neue
Straßen gebaut werden müssen, soll das wie in früherer Zeit erfolgen.
9. Wir beschweren uns, daß
unsere Herren Pfarrer sich die außerordentlichen Zehnten angeeignet haben
‘) Gebühren für geistliche Amtshandlungen.
Die
Bevölkerung von Paris und Frankreich — Die Cahiers 151
10. Wir bitten um Abschaffung überflüssiger Mönche
und Nonnen.
11. Wir
Ltitten, daß Gemeindeland und leere Flächen zum Vorteil des Staates bestellt
werden.
- 12. Wir
bitten, daß alle Maschinen jeder Art, wie die zum Baumwollspinnen, abgeschafft
werden, da sie der Bevölkerung Schaden zufügen.
13. Wir
bitten, daß der Mühlenzwang im Land abgeschafft wird.
14. Folgender
Mißbrauch muß abgeschafft werden: es muß verboten werden, daß in den
Kirchspielen Caf~s gehalten werden, wo die jungen
Leute ihr Geld ausgeben.
15. Die
Herren Pfarrer, die eine Pfründe genießen, sollten die Kosten für ihr Pfarrhaus
selber
tragen und deshalb jährlich eine Summe in den
Kirchenschatz einzahlen, die beim Neubau von
ihnen oder ihren Nachfolgern daraus entnommen
werden kann.
16. Prozesse
sollten schneller entschieden werden.
[W. Lautemann/J. Cornelissen]
1,)
~ •&Ywwsu
4m5429. Mørs 8~89 ~
Bouloiseau, Cahiera 1, S. 48ff.
Da
trotz aller Regierungsmaßnahrnen uber die Wahlordnung bis zuletzt keine völlige
Klarheit herrschte, wurde in einigen Gebieten nach uneinbeitlichem Verfahren
gewablt. in Rouen und in anderen großen Stödten gewannen Berufwerbesnde einen
erheblichen Einließ auf den Wablvorgang.
1. Der
König soll nur durch und für die Nation regieren.
2. Die
periodisch zusammentretende Versammlung der Generalstinde soll über die Klagen
der Nation nach Ständen und nicht nach Köpfen beschließen. Wenn das geschehen
ist, löst sie sich auf und tritt dann alle drei Jahre wieder zusammen. In
Zukunft soll sie, wie auch alle anderen Versammlungen, nur noch zwei Stände
umfassen: der Adel unter Einschluß des Klerus wird den ersten Stand bilden, und
der jetzige dritte Stand wird zweiter Stand.
3. Für
die Zeit zwischen dem Zusammentritt der Generalstände wird ein ständiger
Ausschuß gebildet. Er umfaßt soviele Mitglieder, wie die Generalstände für
nötig befinden. Der Ausschuß wird von den Generalständen gewählt und beide
Stände sind zu gleichen Teilen repräsentiert. Ohne die Zustimmung der
Vermittlungsausschüsse der Provinzialständc, von denen weiter unten noch die
Rede sein wird, darf der Ausschuß unter keinen Umständen Steuern bewilligen.
4. In
den Provinzen, in denen es solche gegeben hat, sollen die Provinzialstände2)
wieder eingerichtet werden; dort, wo es sie nicht gab, sind sie neu
einzurichten.
5. Diese
Provinzialstände sollen ständige Vermittlungsausschüsse bilden, die dem der
Generalstände entsprechen, so daß beide unverzüglich in Verbindung stehen.
6. Die
öffentliche Schuldenlast, ihre Ursachen und die tatsächlichen Bedürfnisse des
Staates sollen genau untersucht werden.
7. Solange
über die wahre Staatsverfassung und die Klagen und Beschwerden der Nation nicht
entschieden worden ist, dürfen keine Steuern bewilligt werden. Derartige
Geldmittel dürfen nur bis zur nächsten Tagungsperiode der Generalstände in der
oben festgesetzten Form erhoben werden.
8. Alle
Privilegien, die auf Befreiung von Steuern und öffentlichen Lasten abzielen,
sollen abgeschafft werden.
9. Streng
gleichmäßige Verteilung der Steuern ohne Unterscheidung der Stände, in gar
keinem Fall Zustimmung zur Steuervorauszahlung.
1> Beim Parlament mit den Interessen des
Königs betrauter Beamter.
~> Den Provinzialständen kam in den „pays
dttat~‘, die nicht unmittelbar der königlichen Steuerverwaltung unterstellt
waren (z.B. Bretagne, Provence und Bfarn), das
Recht der Steuerbewilligung zu. Alle anderen Provinzen. die ..pays
d‘flcction‘~, unterstanden direkt der
Steuerverwaltung des Königs.
Die Krise des alten Staates
0. Abschaffung der Salzsteuer und Herabsetzung der
Zölle an den Grenzen des Königreichs,
1. Vereinfachung der Steuereinziehung, wenn
möglich ihre Zusammenfassung in einer esnzt;en Steuer zur Vermeidung der
enormen Einziehungskosten. Für jede Steuereinnahme ist der
lerwendungszweck anzugeben, die Mittel können
nicht anderweitig ausgegeben werden.
2. Die Minister sollen für ihre Amtsführung der
Nation verantwortlich sein.
3. In keinem Falle dürfen „lettres de cachet“t)
verfügt werden, es sei denn, diese sind von der
:amilie des Betreffenden erbeten, wessen man sich
zu versichern hat. Die Gründe für die
nhaftierung wie für die Freilassung des
Verhafteten müssen untersucht werden. Im Falle der ~laft bestimmen die Stände
die Unterhaltskosten.
4. Da die Briefpost geheim ist, darf das
Postgeheimnis unter keinem Vorwand verletzt verden.
5. Es soll nur noch zwei Instanzen der
Rechtsprechung geben, nämlich Untersuchungsgeichte und Berufungsgerichte.
6. Da die Provinz Normandie nach einem einzigen
Gewohnheitsrecht verwaltet wird, ;ann es auch nur ein einziges Berufungsgericht
geben, das in letzter Instanz über alles entcheidet...
0. Die Reform des Strafgesetzbuches ist zu fordern
2. Die Gcneralstinde sollen sich insbesondere mit
dem Schutz des Ackerbaus befassen. Sie terden dafür sorgen, daß diese Arbeit,
die allzu oft durch schlechtes Wetter umsonst ist, nicht uch noch unter der
Gefräßigkeit des Wildes zu leiden hat. Daher ist zu fordern, daß jeder lauer,
Landwirt und Bewohner des Landes das Recht hat, auf seinem Besitz alle Arten
von Vild zu töten, also Kaninchen, Hasen und Tauben, wenn diese bei der
Zerstörung von Sachen der Ernten angetroffen werden. Niemand darf dabei die
Grenzen seines Bcsitzes überchreiten ...
6. Die Freiheit der Presse ist zu fordern.
7. Ohne Standesunterschiede sollen alle Einwohner
zur Einquartierung von Kriegstruppen erpflichtet sein.
8. Getreideausfuhr soll erst dann wieder erlaubt
werden, wenn die Städte und größeren Orte er Provinzen für drei Jahre versehen
sind. Zu diesem Zweck sollen in allen Städten undrößeren Orten Kornspeicher
errichtet werden, um deren Kosten und Kontrolle sich die ;emeinden kümmern
sollen.
[W. Lautemann/J. Cornelissen]
Aus
dem Heft von St.Aubain Lt
Campesgne, 26. Mis
rz.1789
ouloiseau, Cahiers II, S.410
Sie (die Bewohner] fordern die Abschaffung der
mechanischen Webstühle, die in den Städn Rouen, Elbeuf, Louviers und an
anderen Orten in deren Nachbarschaft aufgestellt sind. liese mechanischen
Webstühle produzieren sehr schlechtes Gewebe, und sie führen zur
.rbeitslosigkeit einer Menge von Leuten, die früher in den Spinnereien
beschäftigt waren.
Da der hauptsächlichste Handel dieses Kirchspiels
im Verkauf von Erde für Fayencen, affinerien und andere Zwecke besteht, hindern
die hohen Zölle, die man an der Waage itrichten muß, den Verkehr mit dieser
Erde sehr. Sie (die Bewohner] fordern daher, daß die tuen Steuern abgeschafft
werden.
Die Salzsteuer, die dem Volk eine schwere Last
ist, soll abgeschafft werden.
[W. Lautemann]
Vgl. Dok. Nr.142.~.191, Anm.2.
Die
Bevölkerung von Paris und Frankreich — Die Cahiers 153
j) Die Klagen von Samt Gilles de Repainville. 29.
Marz 1799 Bouloiseau, CahierS
II, S. 31 f.
Samt
Giftes gehört heute zu Rouen. An der Versammlung in der Kirche nahmen auch zwei
Frauen teil, wie aus den Namenulisten hen‘orgeht.
1. Nachdem wir uns alle in der Kirche der Pfarrei
am oben genannten Datum versammelt haben, haben wir die Klage erhoben, mit
Steuern auf unseren Erzeugnissen überlastet zu sein. Seiner Majestät und der
Versammlung dieses Reiches möge es gefallen, die Salzsteuer und die indirekten
Steuern abzuschaffen und Sorge zu tragen, daß wir nicht mehr sozusagen täglich
wegen unserer Getränke, einem Lebensmittel, das doch so nötig zum Leben ist,
gequält werden und ganz allgemein für alles, was das öffentliche und private
Wohl angeht.
2. Weiter stellen wir vor, daß wir, wenn starker
Regen fällt und wenn der Schnee schmilzt, untergehen in den Wassermassen, die
unser Land und sogar unsere Häuser überschwemmen und die uns in die größten
Gefahren bringen. Wenn es nun der Regierung gefiele, die Senkgruben und die
Schützen‘) wieder aufmachen zu lassen, die an mehreren Orten vorhanden sind, um
es den großen, in unseren Tälern häufigen Überschwemmungen leichter zu machen,
sich ohne Schaden zu verlaufen, dann wären wir zu großem Dank verpflichtet.
3. Wir wünschen, daß die Ausfuhr von Getreide
verboten werde, bevor unsere Magazine nicht für 3 oder 4 Jahre versorgt sind,
und daß der Preis für das beste Getreide auf 12 Livres für die Mine zu 152
Pfund festgesetzt werde. Möge der König und mögen seine Untertanen, die jene
Versammlung bilden, Mitleid haben mit der Not und den Hilferufen der
bcjammernswerten Bürger, die oft ohne Arbeit und Brot sind, aber eine
vielköpfige Familie am Halse haben, ohne zu wissen, wovon sie diese ernähren
sollen.
4. Unser Handel stockt, und unsere Arbeiter
lungern arbeitslos herum infolge des zwischen England und uns abgeschlossenen
Handelsvertrages; wenn es möglich wäre, diesen zu kündigen oder aber gegen
seine Unzuträglichkeiten ein wirksames Mittel zu finden, wären wir zu großem
Dank verpflichtet.
Persönliche Beschwerde2)
Ich habe die Ehre, Seiner Majestät, der ich mein
Leben und meine Güter weihe, vorzutragen, daß Ihr Volk durch Zusatzsteuern
überlastet ist. Dies nicht nur seitens der Steuerpächter, welche die
Gerechtigkeit und väterliche Güte Seiner Majestät betrügen, sondern auch durch
die Herren Seigneurs, die den Untertanen Seiner Majestät schwere Lasten
auferlegen. Ebenso durch ihre Vasallen, teils durch Anspruch auf Freiheit und
Vernunft widersprechender Zwangsrechte, teils durch solche Forderungen wie
Haltung von Taubenschlägen. Die Ausfuhr von Getreide aus dem Königreich muß
verboten, werden. Seine Majestät könnte den Bedürfnissen der Armen
entgegenkommen, wenn Sie ein Drittel des großen Zehnten als Beitrag zu den
Kosten für die Erhaltung der Krone und zur Erleichterung der Lage Ihrer Völker
bestimmte, den zweiten Teil für die armen Untertanen verwendete und das letzte
Drittel den Eigentümern gäbe. Auch müßte für die Verkürzung der die Untertanen
ruinierenden Prozesse gesorgt werden.
gez. Michel Brohy
[W. Lautemann/J. Cornelissenj
‘) Kleine Schleusen an Gribcn und
Bewisserungskanilen. Dieser Punkt taucht in den Beschwerdchcftesi der
Normandie und der Bretagsse in der
einen oder anderen Fotm so hitsfig
auf, daß er als typisch für diese
Provinsen angesehen werden kann.
2) Diese „persönliche Beschwerde“ wurde am
gleichen Tag, an dem das Heft redigiert
wurde, noch anßefilpt. Ihr Verfasser war
1787 Gemeindesyndikus gewesen. Er
war mit 92 Livres lür den Zwanzigsten und mit 13 Livres ür die Taille veranschlagt.
Die Krise des alten Staates
k) Das Heft von Stsint4rnoult, 29. Miirz
1789
Bouloiseau, Cahiers II, S. 286f.
Samt
Arnoult liegt neun Meilen von Rouen entfernt auf steinigem Boden, der zum
gmjlen Teil den Kanonikern von Blaintsille gehörte. Die Einwohner waren
Arbeiter und Tagelöhner.
Beseelt von patriotischem Geist, der die
französische Nation auszeichnet, sowie von Empfindungen der Liebe, des
Respekts und der Ergebenheit für die geheiligte Person unseres Souveräns,
stimmen wir dem allgemeinen Willen zum Zwecke der Vermehrung der
Staatseinkünfte und zur Erleichterung der Lage der Bevölkerung zu. Wir
erbitten:
1. Abschaffung der finanziellen Privilegien von
Klerus und Adel. Die beiden ersten Stände des Königreiches sollen die
Staatslasten genauso wie der dritte Stand tragen.
2. Alles unbebaute Land, auch das, welches ohne
Recht von mehreren Privatpersonen in Besitz genommen ist, soll vom König als
Lehen ausgegeben werden, um Gewinn daraus zu ziehen und damit den Bedürfnissen
des Staates zu entsprechen.
3. Die zahllose Menge von Angestellten, deren Aufgabe
es Ist, den auf Getränken liegenden Vierten einzutreiben, soll abgeschafft
werden. Die Schenkwirte sollen die Getränkesteuer an die Syndizi oder an die
Einnehmer der Kirchspiele entrichten.
4. Der Mühlenzwang soll abgeschafft werden, denn
er dient nur zu täglichem Mißbrauch.
5. Diese kleine Pfarrei von 21 Herdfeuern liegt
auf einer Anhöhe, auf deren einer Seite sich ein großes Tal hinzieht, während
auf der anderen ein tiefer Bruch ist, der das Gelände vollkommen verändert, so
daß es nur noch aus Geröll und Sand besteht. Beim geringsten Unwetter müssen
wir mitansehen, wie der Boden in die Täler abgeschwemmt wird, wodurch das Getreide
ausgerissen, entwurzelt und weggerissen wird. Dies ist sehr leicht möglich, da
unser gesamtes Land von Hohlwegen durchzogen wird.
6. Ein Teil unseres Landes liegt an den Forsten
von M. de la Vigne, Seigneur de Ry, ein anderer an den Wäldern von Blainville,
wo die Jagd dem Marquis de Seignelay gehört. Dieser Boden ist ganz verdorben
durch Wild aller Art und Beschaffenheit, das so viel Getreide frißt, daß das
Land so weit zurückkommt, daß es kaum noch die Saat ersetzt. Im letzten Jahre
hat ein halber Morgen, der dicht an diesen Wäldern liegt, nur 19 Garben
getragen, und diese 19 Garben haben kaum zwei Scheffel Getreide ergeben. Wir
fordern, daß all dies Wild abgeschossen wird.
~‚. Eine große Zahl Tauben kommt während der
Saatzeit und der Erntezeit von allen Seiten 2nd frißt unterschiedslos alle
Körner, so daß alles zu Lasten des Tagelöhners oder Arbeiters
lebt, der nach all seinen Mühen sozusagen
überflüssig wird, da er kaum noch seine Aussaat erntet. In der Saat- und der
Erntezeit sollten die Tauben deshalb eingesperrt werden.
1. Der Handel mit Schleiern, siamcsischen Stoffen
und Baumwolle, was fast die einzigen Beschäftigungen in unserer Provinz sind,
ist so gut wie ganz ruiniert, wodurch viele Menschen tu Betdern werden
angesichts des augenblicklich so hohen Mehlpreises, den doch niemand sufbringen
kann.
[W. Lautemann/J. Cornelissenj
Die
Beschwerden von Frettemeule, 30. Marz 1789
Iouloiseau, Cahiers II, S. 171ff.
~ie
Bewohner des nahe bei Rouen liegenden Frettemeule waren Arbeiter~ Tagelöhner
und Spinnerewrbeiter. 1789 ‘atte die Veranlagung zur Taille 420 Lwres betragen.
Die beiden am höchsten Besteuerten vertraten die emeinde beider Wesbl der
Deputiertess. Ihre Berufe sind nicht bekannt.
Wir beauftragen unsere Herren Deputierten, den
Vorschlag zu machen, auf den nächsten 3eneralständen der drei vereinten Stände
über den Wiederzusamsnentritt eben dieser General-‘
~ie
Bevölkerung von Paris und Frankreich — Die Cahiers 155
stände zu beschließen. Diese sollen aus zwei Stimmen des dritten Standes
gegenüber jeweils
einer der Herrer~ Adligen und der Herren des Klerus bestehen, wobei die
Stimmen nach
Köpfen gezählt werden sollen.
2. Jeder Franzose soll unter der Autorität des Königs und im Schutz der
Gesetze frei sein.
3. Die Staatsschuld soll festgestellt werden, um das Defizit durch
Veräußerung der Krondomänen decken zu können.
4. Abschaffung aller jetzt
bestehenden Steuern und ihr Ersatz durch eine einzige Steuer, die
gleichmäßig auf alle Generalitäten und auf alle Menschen verteilt werden
soll. Diese Steuer soll
durch die drei vereinten Stände sanktioniert und als Verfassungsstatut
angenommen werden.
5. Diese Steuer soll ihre Gültigkeit verlieren, wenn die in den
Generalständen vereinte Nation
sie nicht bei der periodischen Abhaltung eben dieser Generalstände, die
vertagt, aber nicht
aufgelöst werden, neu bekräftigt hat.
6. Keine Steuer und keine Anleihe ist ohne Zustimmung der in den
Generalständen versammelten Nation gesetzlich gültig.
7. Wir beauftragen und fordern ausdrücklich unsere Herren Deputierten auf,
mit aller Kraft
darauf zu bestehen, daß neue Auflagen gleichmäßig auf alle Besitzungen der
drei Stände ohne
irgendeine Unterscheidung des Ranges und ohne jede Ausnahme verteilt
werden.
8. Abschaffung der Salzsteuer, die bekanntermaßen durch die mit ihr
verbundenen Durchsuchungen eine schwere Last für die Bevölkerung ist, Sie ist
eine Last durch den hohen Preis, auf
den sie gestiegen ist, sie ist durch die Art, wie sie verwaltet wird, eine
Schinderei, und das Salz,
das der Mensch so nötig braucht, das so wichtig ist für die Gesundheit des
Viehs und die
Fruchtbarkeit des Landes, ist zu einem solchen Preis gestiegen, daß man
nicht mehr jeden
notwendigen Gebrauch davon machen kann, zum großen Schaden für die
Landwirtschaft.
9. Abschaffung des Eingangszolles und anderer auf Getränken liegender
Steuern, denn die
Höhe dieser Steuern verhindert den Verbrauch und die Ausfuhr zum Schaden
des Anbaus.
10. Abschaffung der herrschaftlichen hohen Gerichtsbarkeit außer bei
Bestehen der Indemnität.
11. In jedem Kirchspiel soll ein Friedensgerichtshof errichtet werden, um
die niederen Polizeigerichtsfälle zu schlichten, zum Beispiel Lohn für
Bedienstete, Flurschaden etc ...
12. Abschaffung der Ämterkäuflichkeit und die unterschiedslose Möglichkeit
für alle, ämter
zu besitzen.
13. Abschaffung der außergewöhnlichen Fleischzehnten‘) und der Zehnten für
Stellvertretung. Der Betrag des gewohnten Zehnten muß allgemein geregelt
werden.
14. Unterdrückung, Aufhebung und Tilgung aller königlichen Klöster, aber
Bewilligung einer
lebenslänglichen Rente für jeden Mönch, der durch sein Gelübde gebunden
ist.
15. Zur Erleichterung der Lage von Armen, Kranken und Waisen sollen diese
Häuser als
Hospitäler gebraucht werden, um ganz und gar die inhumane Bettelei zu
überwinden.
16. Es soll für die Erhöhung der Bezüge und die Verbesserung der Lage der
Vikare Sorge
getragen werden, und zwar zu Lasten der großen Zehntherrcn.
17. Es soll für die Vermehrung der Gendarmerie gesorgt werden, damit der
Dienst regelmäßig
versehen werden kann.
18. Abschaffung des Kehrzehnts und der Freilehen.
19. Abschaffung oder wenigstens wesentliche Erleichterung der
Stempelsteuergebühren.
20. (Artikel fehlt]
21. Den Fuhrleuten muß es zur Pflicht gemacht werden, daß sie Räder von 5
bis 8 Daumen
1> Die „außergewöhnliche“ Fleischstcuer, ein Zehnter, betraf vor allem
Spanferkel, Lammer und Geflügel.
Die Krise des alten Staates
Breite am Rande benutzen. An hinreichenden Plätzen
müssen Büros errichtet werden, um die Puhrleute beim Abladen
zahlungspflichtiger Ware zum Zahlen anzuhalten.
~2. Abschießen allen Wildes, das Schaden
anrichtet, als da sind Wölfe, Füchse, Wildschweine, ~aninchen, Tauben, Spatzen
und andere derartige Tiere etc, etc. etc.
~3. Abschaffung der Steuerbezirke ...‚ indem man
die Einnahmen der Steuer unmittelbar in ier Hauptstadt jeder Generalität
einzahlt und von da an den königlichen Schatz weitergibt.
Wir haben nicht die Absicht, den Herren der beiden
Stände eine unangebrachte Kränkung ~uzufügen, durchdrungen von Dank gegenüber
Seiner Majestät Wohltaten, die geneigten Jhres unsere Klagen und Beschwerden
anhören will. Wir werden immer Seiner Majestät sehr getreue und ergebene
Untertanen sein. — Möchten doch unsere Herren Vertreter bei ihrer ~.ückkehr den
ruhmreichen Titel „Wohltäter des Vaterlandes „ verdient haben.
(W.
Lautemann]
n) Erklarung eines Teils des Adels der
Hauptbailliage Rouen, 22. April 1789
louloiseau, Cahiers II, 5.483ff.
~ieue
~ eines Teil, des Adels der Normandie rief bei der Ne) rheit des zweiten
Standes ‘nassiven Protest rervor, da
dieser auf seine pekuni.‘iren Privilegien nicht verzichten wollte.
)ie hierunter unterzeichneten Edelleute vertreten
den Standpunkt, daß in jedem monarchichen Staat die Rangunterschiede
unentbehrlich sind, daß aber die dem Adel anhaftenden Jnterscheidungsmerkmale
auf einer ganz anderen Basis beruhen als die pekuniären Priviegien.
n der Einsicht, daß die Steuern von allen Bürgern
nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten als eine ~rt Gegenleistung für den Schutz, den
der Staat ihnen gewährt, getragen werden sollen, und in 1er Absicht, niemals in
ihrer Eigenschaft als Edelleute auf ihre Eigenschaft als französische lürger zu
verzichten, unmutig darüber, daß die Umstände es ihnen nicht erlaubt haben, als
rste ihren Willen dahin darzulegen, daß die für das Wohl des Staates so
erwünschte Union der ‘tände vollzogen werde, haben wir folgende Erklärung
abgegeben:
~‘ir, die Unterzeichneten, die wir einen Teil des
Adelsstandes der Hauptbailliage von Rouen
•ilden, erklären in aller Form und Gültigkeit, daß
wir wie die anderen Stände in völliger jleichheit und jeder nach Maßgabe seiner
Besitzungen die Steuerlast tragen wollen, wie sie die ;enerabtände beschließen
werden. Wir beabsichtigen, uns nichts anderes vorzubehalten als as heilige
Recht an den Besitzungen und die Ehren, Prärogativen und wesentliche Untercheidungen,
die zum Adel gehören.
egeben und unterzeichnet 22. April 1787.
Es folgen 109 Unterschriften.] (W.
Lautemann]
Das
Besdnuerdeheft von Pavilly, 1789
ouloiscau, Cahiers 11,5. 181 ff.
>er
Marktflecken PavWy, 19 km von Rouen entfernt, besah im Jahre 1772 282
Herdfeuer. Es bestand hier eine im Jahrhundert als Nonnen/eloster gegründete,
ins 11.Jahrhundert in ein Mönchsklouttr umgewandelte Benediktierabtei.
Die Angehörigen des dritten Standes im
Marktflecken und Kirchspiel Pavilly sollen in ntertändigster Ergebenheit der
Güte des Monarchen, der uns beherrscht und der gewillt ist, ich bis zu uns
herabzulassen, vorstellen, daß die grundlegenden Gesetze des Königreiches nd
das Eigentum eines jeden Bürgers heilig sind und nicht angetastet werden
dürfen.
Es gibt schwere Mißbräuche. Sie sind zahllos, und
wahrscheinlich ist es unmöglich, gleich ‚ährend der ersten Generalstände für
alle ein Heilmittel zu finden.
Broschüren
und Flugschriften 157
3. Die
Gemeinde von Pavilly wünscht, daß in den Generalstinden die Stimmen der Abgeordneten
nach Köpfen und ohne Standesunterschied gezählt werden. Das gilt vor allem bei
den Steuern, deren Verteilung nach Maßgabe ihrer Vermögen bei allen
Staatsbürgern gleich gehandhabt werden muß.
4. Die
mechanischen Webstühle sind eine öffentliche Last, sie nehmen den Armen und den
• Handwerkern
die notwendigen Existenzmittel. Wenn sie weiter in Betrieb bleiben, dann werden
sie diese Unglücklichen in das größte Elend stürzen. Es ist also dringend und
unvermeidlich, sie abzuschaffen. Für. die Qualität der Ware, die sie
herstellen, sind sie sehr sch‘idhch.
5. Die
großen Straßen, die von der öffentlichen Hand unterhalten werden, sind nach
sehr kurzer Zeit stark iiberbelastet und werden durch das Gewicht der Fahrzeuge
zerstört. Gegen
• diesen
Mißstand muß ein Mittel gefunden werden. Man könnte zur Entlastung der öffentlichen
Hand sogar denen, die am meisten Gebrauch davon machen, eine Abgabe auferlegen.
6. Die
indirekten Steuern und die Salzsteuer sind für die Nation eine Last und für den
Staat kostspielig; ihre Aufhebung ist zu wünschen. Diese Art Steuer könnte durch
eine andere ersetzt werden, die ohne Unterschied des Standes und ohne Rücksicht
auf Privilegien nach Köpfen erhoben würde.
7. Dieses Kirchspiel ist bei der Verteilung der
Taille zu schwer belastet. Es ist zu wünschen, daß die allgemeine Verteilung
nach Provinzen vorgenommen wird, weiter nach Bailliagen, und daß die Zuteilung
der einzelnen Kirchspiele nicht willkürlich geschehe.
8. Die
hohe Zahl der Taubenschläge schadet der Landwirtschaft. Die in ihnen gehaltenen
Tiere verwüsten die Felder und bringen den Bauern um seine Hoffnungen. Die Zahl
anderer Tiere, die aufzuzählen hier überflüssig ist, beweist dasselbe Übel. Wir
legen es Seiner Majestät ans Herz, nach Seiner Güte zu bestimmen, wie diese
Tiere eingeschlossen werden sollen, um Schäden zu vermeiden.
9. Die
Mühlen sind für die Bevölkerung notwendig, aber das Zwangsrecht gibt den
Müllern
• die
Möglichkeit, bei der Wahrnehmung ihrer Rechte ungetreu zu handeln. Wir wünschen
deshalb, daß jedermann die Freiheit bekomme, zu der Mühle zu gehen, bei der er
sich am besten bedient sieht.
10. Wir
wünschen, daß die Freiheit des Handels mit den Engländern aufgehoben werde,
denn durch sie entsteht dem Handel nur schwerer Schaden. Diese Nation hat
nichts im Sinne, als das Geld des Königreiches zu vermindern, um sich an dessen
Ausgaben zu bereichern, denn England selbst führt keine Waren ein.
[W. Lautemann / J. Cornelissen]