Aus: Lautemann, W. (Bearb.), Geschichte in Quellen, Bd. 4: Amerikanische und Französische Revolution, S. 148-157

 

S. 148

 

Die Beschwerdeschriften der einzelnen Gemeinden wurden zu Sammelheften zusammengestellt, die den Abgeordneten in den Beratungen als Richtlinien dienen sollten. Die 60000 heute noch erhaltenen cahiers vermitteln ein eindrucksvolles Bild Frankreich, kurz vor der Revolution. Die interessantesten Beschwerdeschriften sind die ursprünglichen, da sie am unmittelbarsten die Nöte der Bevölkerung aufzeigen. Hier einige Hefte aus kleinen Gemeinden des französischen Südwestens

 

a)         Die Beschwerden der Gemeinden Douelle und Cessac, 1789

 

Collection de documents 18,S. 96f.

 

Unter den augenblicklichen Umständen ist es uns sehr schmerzlich, daß wir gezwungen sind, Ihnen das traurige Bild unserer Armut zu zeigen. Dennoch, Sire, bei all unserem Elend treibt uns die Liebe zu Eurer Majestät dazu, das Wenige, das uns bleibt, mit Ihnen zu teilen, wenn Sie dies fordern.

 

Auflistung der königlichen Steuern:

Taille und Zugehöriges                  3953 Livres
Ländliche Zwanzigstel                   1388 Livres~                 7221 L.
Kopfsteuer                                   1880 Livres                                    12721 L.

Renten und Zehnten                    ca. 4000 Livres

                                                                                          5500L
Saatgut aller Art                              1500 Livres

 

Produktion an Wein und Getreide aller Art ohne Abzug der Anbaukosten:       30000 L.

 

Es folgt daraus nach allen Abzügen, daß für jede Person in der genannten Gemeinde nicht

einmal die Summe von 30 Livres übrigbleibt, um das Allernotwendigste für die 600 Einwoh­ner, Erwachsene wie Kinder, zu bestreiten.

[W. Lautemann/J. Cornclissen]

 

b) Die Gemeinden Bears und Bouziès, 1789

 

Collection de doctsments 18, S. 20f.

 

  […] Die genannte Gemeinde stellt vor, daß es keinen unglücklicheren Menschen gibt als den Bauern und Taglöhner. Um diese Grundwahrheit zu beweisen, genügt es, zu betrachten, daß nach Abführung der königlichen Steuern und nach Bezahlung der Feudallasten sowie ach Abrechnung seiner Arbeit und des Saatgutes dem Bauern und Eigentümer nicht einmal ein Zehntel des Ertrags von seinem Boden bleibt, so daß er, um die genannten Lasten und Steuern bezahlen zu können, gezwungen ist, von ein wenig Hirsebrot oder Buchweizen sich u nähren, was ihm oft genug auch noch fehlt. Er hat nichts als eine Suppe von Wasser und Salz, eine Nahrung, welche die Hunde besser gestellter Menschen verweigern würden; und doch ist dieser Arbeiter, der ständig schwerer Arbeit und der Härte aller Jahreszeiten ausgesetzt ist, nichtsdestoweniger ein Untertan des Staats, der nicht härter behandelt werden sollte als andere Menschen auch. Diese Klagen und Beschwerden sollen also der Ständeversammlung vorgelegt werden, damit Abhilfe gegen die Überlastung geschaffen werde, der der Bauer bislang ausgesetzt ist ...

 

[W. Lautemann]

 

c) Aus dem Heft von Escamps, 1789

 

Collection de documents 18, 5. 105

 

[…]

Art. II: Noch ein anderer Grund spricht nicht weniger stark für die Gemeinde, um ihr die

erbetenen Erleichterungen zukommen zu lassen. In der Gemeinde, die 104 Herdfeuer zählt,

 

S. 149

 

kennt man nicht weniger als 80 ganze Familien, die sich fast täglich ihr Brot zusammenbetteln. Der Rest der Gemeinde opfert sich auf, um sie zu ernähren, was er aber gar nicht kann. Man sieht arme alte Menschen, denen das Alter und die Last der Arbeit alle Kraft geraubt haben, die vor Hunger stöhnen und die um die Hilfe mitleidiger Seelen bitten. Man sieht hier auch eine große Zahl von kleinen Kindern, die trotz der Mühen von Vater und Mutter täglich vor Hunger weinen. Die Lage dieser unglücklichen Gemeinde ist es, daß man behaupten und ohne Zögern aufrechterhalten kann, sie sei die elendste, die es gibt und die jemals existieren können.                        

 

[W. Lautemann]

 

 

d) Aus dem Heft von Francoulès, 1789

 

Collection de documents 18, S. 156

 

Liu~5WØldwii St~itetn~find enorm hoch: sie erreichen nach der Steuerveranlagung für 1789 die Summe von 4806 Livres 13 Sous 4 Deniers, abzüglich 15 Livres 8 Sous 6 Deniers auf

3109 Quarten‘); dazu aber die Kopfsteuer mit 1301 Livres 17 Sous 3 Deniers: im ganzen

beläuft sich die Summe auf 6108 Livres 10 Sous 9 Deniers. Das aber kann man nur bezahlen,A 3‘— ~ wenn man das gesamte Getreide einschließlich des Saatgutes verkauft, von dem der Acker-bauer dann nichts für sich behält. Hier sehen Sie den Beweis: Ein Jahr mit zwei Paar Ochsen liefert in einem guten Jahre 50 Qtiarten Weizen. Davon muß man abziehen: als Saatgut 16 2. Quarten, für die Rente 4 Quarten, für den Schmied des Verwalters 2 Quarten; nach diesen Abzügen bleiben nur 28 Quarten, mit denen der Bauer die Steuern bezahlen und sein Gut bewirtschaften muß; wenn die Rechnung fertig ist, kann er nicht leben.

Die Gemeinde kann sich auch nicht durch Verkauf von Vieh helfen, weil sie nicht auf einem

für die Viehhaltung geeigneten Boden liegt.                <~ (fl—t.-~.

                                                                                                      [W. LautemannJ

e) Aus dem Heft ~‘on Saint-Cernin, 1789                                                       Ps

 

Collection de documents 18,5. 280f.

 

In unserer Gegend ist die ~uiiUar noch ein leerer Name. Unsere Gerichtsherren, in der Pracht der Städte ihren Vergnügungen oder Geschäften hingegeben, setzen in ihren Ländern einen Richter oder manchmal auch einen Prokurator ein, und dann entschlummern sie, um

erst am Fälligkeitstermin der Pachtverträge wieder aufzuwachen. Aus einer solchen Gleichgül- ~

tigkeit heraus entstehen alle Arten von Diebstahl, Bandenüberfällen, Mord und Verbrechen. IC~j~     ~
Der Bauer, der im allgemeinen schlechter ernährt ist als die Hunde seines Herrn, sieht seinen
Wald von Grund auf verwüstet, seine Ernte nachts gestohlen, und mit aller Mühe kann er
                                                                                                                      <5
unter seinem ländlichen Dach nur die elenden Reste einer schlechten Ernte bergen. Nachts
kann er sein Haus nicht verlassen, ohne sein Leben in Gefahr zu bringen, und seit vier Jahren
zeigt uns die Ermordung von dreien unserer ehrenhaftesten Mitbürger, die nachts im Ort          es.
selbst oder in der Umgebung massakriert wurden, daß Dreistigkeit, Schwelgerei und Verbre-  0

 

chen keine Grenzen mehr kennen. Wenn man uns nach der Hauptursache für ein solches Ubel

fragt, dann finden wir sie in der großen Zahl der Schenken, die, indem sie einen momentanen   0 p

Kredit geben, die schlechten Elemente dazu treiben, unmäßig Geld auszugeben, Tag und

Nacht, und ohne auch nur die Zeiten des Gottesdienstes zu berücksichtigen.

                                                                                                     [W. Lautemann]

                                                                                                                         <5

                                                                                                                         es.

                                                                                                                         t5

 

5)         Regional stark unterschiedliche Maßeinheit.

 

 

0-                                                                                                                  -

150                                   Die Krise des alten Staates

 

 

» Die Beschwerden der Gemeinde Fontjnes, 1789

 

Collection de documents 18,S. 127

 

Die Vertreter dieser Gemeinde sind autorisiert, wo überall es nötig ist, folgendes zu fordern:

1.         daß jediPsiöisiistlhre eigene Verwaltung haben soll. Daher muß die Provinz Quercy ihre eigenen, von der Provinz Rouergue getrennten Stände besitzen. Diese sollen ihren Sitz in Cahors haben, der ~ genau in der Mitte der Provinz liegt.

2.         daß man, da die Straßen das sichere Mittel sibd, um den H~Iimö~d~r-ka*lulw d Get~..z~~.muig~, das nicht in der Gemeinde verbraucht wird, eiu4söltwuitrdg bauen soll, damh man auf die große Straße kommen kann.

3. daß die E~ 4~c ~fw~eu ~4ti Sutum, ‚n~ Lv u~gg Lium epiwbgs werden sollen und die der Vikare auf sechshundert Livres, und daß nach dieser Verbesserung alle Kosten, welche die Geistlichen unter dem Namen von Kasuelen‘) fordern, für immer abge­schafft werden sollen.

Fontanes, am 1. März 1789.

 

[Unterschriften]

 

[W. Lautemannj

 

g)         Die Beschwerden der Gemeinde Colmare, 22. Nerz 1789

 

Bouloiseau, Cahiers 11,5. 240ff.

 

Colmare w~ar mit .14 Herdfeuern e~aw~v~ uww4~su~g.,Q>q~fr der P4lLiq, Rum jezeichnend ist die sprachht-be Unbeholfenkeit des Originals mit zahlreichen ortbograpbtsch.is >~bIerst.

 

Da die königliche Güte es uns gestattet, unsere Klagen und Beschwerden bis zu den Füßen Seiner Majestät zu tragen, haben wir die Ehre, ihm auseinanderzusetzen:

1.         Wenn der Klerus und der Adel so wie wir zahlten, dann würde das den Staat erheblich stärken, wodurch er imstande wäre, dem unterdrückten Volk Erleichterung zu verschaffen. 2. Wir erbitten die Abschaffung der indirekten Steuern und der Salzsteuer.

3.         Wir bitten, daß jedes Kirchspiel für seine Armen sorgen soll, da es am besten wissen muß, wer die wirklichen Bedürftigen sind, und ihnen so die notwendige Hilfe leisten kann.

4.         Es besteht die Notwendigkeit, daß der König Befehl gebe, daß jede Gemeinde selbst, ohne Kostenaufwand, die- kleinen Streitereien beilegen kann, die sie sonst an den Rand des Ruins bringen.

5.         Wir erbitten ferner die Abschaffung einer großen Zahl von Ämtern. Wir halten die Ab­schaffung des Amtes des Einnehmers der Taille, des Obersteuereinnehmers, der Direktoren, Kontrolleure und anderer Hilfsangestellter für notwendig.

6.         Es sollte das Wild wie Hasen, Kaninchen und andere wilde Tiere, die den Bauern großen Schaden verursachen, getötet werden.

7.         Die Taubenschläge müssen zerstört werden, oder aber sie müssen, wie es vorgeschrieben ist, regelmäßiger geschlossen gehalten werden.

8.         Wir fühlen uns auch berechtigt, eine Bemerkung zum Frondienst auf den großen Straßen zu machen. Wir halten es für natürlicher, daß diejenigen für Kosten und Unterhalt aufkommen, die sie beschädigen, aber ohne Behinderung des Handels. Wenn indessen neue Straßen gebaut werden müssen, soll das wie in früherer Zeit erfolgen.

9.         Wir beschweren uns, daß unsere Herren Pfarrer sich die außerordentlichen Zehnten ange­eignet haben

 

‘)         Gebühren für geistliche Amtshandlungen.

                           Die Bevölkerung von Paris und Frankreich — Die Cahiers   151

 

 

10. Wir bitten um Abschaffung überflüssiger Mönche und Nonnen.

11.       Wir Ltitten, daß Gemeindeland und leere Flächen zum Vorteil des Staates bestellt werden.

-  12. Wir bitten, daß alle Maschinen jeder Art, wie die zum Baumwollspinnen, abgeschafft

werden, da sie der Bevölkerung Schaden zufügen.

13.       Wir bitten, daß der Mühlenzwang im Land abgeschafft wird.

14.       Folgender Mißbrauch muß abgeschafft werden: es muß verboten werden, daß in den

Kirchspielen Caf~s gehalten werden, wo die jungen Leute ihr Geld ausgeben.

15.       Die Herren Pfarrer, die eine Pfründe genießen, sollten die Kosten für ihr Pfarrhaus selber

tragen und deshalb jährlich eine Summe in den Kirchenschatz einzahlen, die beim Neubau von

ihnen oder ihren Nachfolgern daraus entnommen werden kann.

16.       Prozesse sollten schneller entschieden werden.

[W. Lautemann/J. Cornelissen]

             1,) ~    •&Ywwsu 4m5429. Mørs 8~89 ~

 

Bouloiseau, Cahiera 1, S. 48ff.

Da trotz aller Regierungsmaßnahrnen uber die Wahlordnung bis zuletzt keine völlige Klarheit herrschte, wurde in einigen Gebieten nach uneinbeitlichem Verfahren gewablt. in Rouen und in anderen großen Stödten gewannen Berufwerbesnde einen erheblichen Einließ auf den Wablvorgang.

 

1. Der König soll nur durch und für die Nation regieren.

2. Die periodisch zusammentretende Versammlung der Generalstinde soll über die Klagen der Nation nach Ständen und nicht nach Köpfen beschließen. Wenn das geschehen ist, löst sie sich auf und tritt dann alle drei Jahre wieder zusammen. In Zukunft soll sie, wie auch alle anderen Versammlungen, nur noch zwei Stände umfassen: der Adel unter Einschluß des Klerus wird den ersten Stand bilden, und der jetzige dritte Stand wird zweiter Stand.

3. Für die Zeit zwischen dem Zusammentritt der Generalstände wird ein ständiger Ausschuß gebildet. Er umfaßt soviele Mitglieder, wie die Generalstände für nötig befinden. Der Aus­schuß wird von den Generalständen gewählt und beide Stände sind zu gleichen Teilen reprä­sentiert. Ohne die Zustimmung der Vermittlungsausschüsse der Provinzialständc, von denen weiter unten noch die Rede sein wird, darf der Ausschuß unter keinen Umständen Steuern bewilligen.

4. In den Provinzen, in denen es solche gegeben hat, sollen die Provinzialstände2) wieder eingerichtet werden; dort, wo es sie nicht gab, sind sie neu einzurichten.

5. Diese Provinzialstände sollen ständige Vermittlungsausschüsse bilden, die dem der Gene­ralstände entsprechen, so daß beide unverzüglich in Verbindung stehen.

6. Die öffentliche Schuldenlast, ihre Ursachen und die tatsächlichen Bedürfnisse des Staates sollen genau untersucht werden.

7. Solange über die wahre Staatsverfassung und die Klagen und Beschwerden der Nation nicht entschieden worden ist, dürfen keine Steuern bewilligt werden. Derartige Geldmittel dürfen nur bis zur nächsten Tagungsperiode der Generalstände in der oben festgesetzten Form erho­ben werden.

8. Alle Privilegien, die auf Befreiung von Steuern und öffentlichen Lasten abzielen, sollen abgeschafft werden.

9. Streng gleichmäßige Verteilung der Steuern ohne Unterscheidung der Stände, in gar keinem Fall Zustimmung zur Steuervorauszahlung.

 

1> Beim Parlament mit den Interessen des Königs betrauter Beamter.

~> Den Provinzialständen kam in den „pays dttat~‘, die nicht unmittelbar der königlichen Steuerverwaltung unterstellt

waren (z.B. Bretagne, Provence und Bfarn), das Recht der Steuerbewilligung zu. Alle anderen Provinzen. die ..pays

d‘flcction‘~, unterstanden direkt der Steuerverwaltung des Königs.

Die Krise des alten Staates

 

 

0. Abschaffung der Salzsteuer und Herabsetzung der Zölle an den Grenzen des Königreichs,

1. Vereinfachung der Steuereinziehung, wenn möglich ihre Zusammenfassung in einer esnzt­;en Steuer zur Vermeidung der enormen Einziehungskosten. Für jede Steuereinnahme ist der

lerwendungszweck anzugeben, die Mittel können nicht anderweitig ausgegeben werden.

2. Die Minister sollen für ihre Amtsführung der Nation verantwortlich sein.

3. In keinem Falle dürfen „lettres de cachet“t) verfügt werden, es sei denn, diese sind von der

:amilie des Betreffenden erbeten, wessen man sich zu versichern hat. Die Gründe für die

 

nhaftierung wie für die Freilassung des Verhafteten müssen untersucht werden. Im Falle der ~laft bestimmen die Stände die Unterhaltskosten.

4. Da die Briefpost geheim ist, darf das Postgeheimnis unter keinem Vorwand verletzt verden.

5. Es soll nur noch zwei Instanzen der Rechtsprechung geben, nämlich Untersuchungsge­ichte und Berufungsgerichte.

6. Da die Provinz Normandie nach einem einzigen Gewohnheitsrecht verwaltet wird, ;ann es auch nur ein einziges Berufungsgericht geben, das in letzter Instanz über alles ent­cheidet...

0. Die Reform des Strafgesetzbuches ist zu fordern

2. Die Gcneralstinde sollen sich insbesondere mit dem Schutz des Ackerbaus befassen. Sie terden dafür sorgen, daß diese Arbeit, die allzu oft durch schlechtes Wetter umsonst ist, nicht uch noch unter der Gefräßigkeit des Wildes zu leiden hat. Daher ist zu fordern, daß jeder lauer, Landwirt und Bewohner des Landes das Recht hat, auf seinem Besitz alle Arten von Vild zu töten, also Kaninchen, Hasen und Tauben, wenn diese bei der Zerstörung von Sachen der Ernten angetroffen werden. Niemand darf dabei die Grenzen seines Bcsitzes über­chreiten ...

6. Die Freiheit der Presse ist zu fordern.

7. Ohne Standesunterschiede sollen alle Einwohner zur Einquartierung von Kriegstruppen erpflichtet sein.

8. Getreideausfuhr soll erst dann wieder erlaubt werden, wenn die Städte und größeren Orte er Provinzen für drei Jahre versehen sind. Zu diesem Zweck sollen in allen Städten und­rößeren Orten Kornspeicher errichtet werden, um deren Kosten und Kontrolle sich die ;emeinden kümmern sollen.

[W. Lautemann/J. Cornelissen]

 

Aus dem Heft von St.Aubain Lt Campesgne, 26. Mis rz.1789

 

ouloiseau, Cahiers II, S.410

 

 

Sie (die Bewohner] fordern die Abschaffung der mechanischen Webstühle, die in den Städ­n Rouen, Elbeuf, Louviers und an anderen Orten in deren Nachbarschaft aufgestellt sind. liese mechanischen Webstühle produzieren sehr schlechtes Gewebe, und sie führen zur .rbeitslosigkeit einer Menge von Leuten, die früher in den Spinnereien beschäftigt waren.

Da der hauptsächlichste Handel dieses Kirchspiels im Verkauf von Erde für Fayencen, affinerien und andere Zwecke besteht, hindern die hohen Zölle, die man an der Waage itrichten muß, den Verkehr mit dieser Erde sehr. Sie (die Bewohner] fordern daher, daß die tuen Steuern abgeschafft werden.

Die Salzsteuer, die dem Volk eine schwere Last ist, soll abgeschafft werden.

[W. Lautemann]

 

Vgl. Dok. Nr.142.~.191, Anm.2.

                         Die Bevölkerung von Paris und Frankreich — Die Cahiers     153

 

 

j) Die Klagen von Samt Gilles de Repainville. 29. Marz 1799 Bouloiseau, CahierS II, S. 31 f.

 

Samt Giftes gehört heute zu Rouen. An der Versammlung in der Kirche nahmen auch zwei Frauen teil, wie aus den Namenulisten hen‘orgeht.

 

1. Nachdem wir uns alle in der Kirche der Pfarrei am oben genannten Datum versammelt haben, haben wir die Klage erhoben, mit Steuern auf unseren Erzeugnissen überlastet zu sein. Seiner Majestät und der Versammlung dieses Reiches möge es gefallen, die Salzsteuer und die indirekten Steuern abzuschaffen und Sorge zu tragen, daß wir nicht mehr sozusagen täglich wegen unserer Getränke, einem Lebensmittel, das doch so nötig zum Leben ist, gequält werden und ganz allgemein für alles, was das öffentliche und private Wohl angeht.

2. Weiter stellen wir vor, daß wir, wenn starker Regen fällt und wenn der Schnee schmilzt, untergehen in den Wassermassen, die unser Land und sogar unsere Häuser überschwemmen und die uns in die größten Gefahren bringen. Wenn es nun der Regierung gefiele, die Senkgru­ben und die Schützen‘) wieder aufmachen zu lassen, die an mehreren Orten vorhanden sind, um es den großen, in unseren Tälern häufigen Überschwemmungen leichter zu machen, sich ohne Schaden zu verlaufen, dann wären wir zu großem Dank verpflichtet.

3. Wir wünschen, daß die Ausfuhr von Getreide verboten werde, bevor unsere Magazine nicht für 3 oder 4 Jahre versorgt sind, und daß der Preis für das beste Getreide auf 12 Livres für die Mine zu 152 Pfund festgesetzt werde. Möge der König und mögen seine Untertanen, die jene Versammlung bilden, Mitleid haben mit der Not und den Hilferufen der bcjammernswerten Bürger, die oft ohne Arbeit und Brot sind, aber eine vielköpfige Familie am Halse haben, ohne zu wissen, wovon sie diese ernähren sollen.

4. Unser Handel stockt, und unsere Arbeiter lungern arbeitslos herum infolge des zwischen England und uns abgeschlossenen Handelsvertrages; wenn es möglich wäre, diesen zu kündi­gen oder aber gegen seine Unzuträglichkeiten ein wirksames Mittel zu finden, wären wir zu großem Dank verpflichtet.

 

Persönliche Beschwerde2)

Ich habe die Ehre, Seiner Majestät, der ich mein Leben und meine Güter weihe, vorzutragen, daß Ihr Volk durch Zusatzsteuern überlastet ist. Dies nicht nur seitens der Steuerpächter, welche die Gerechtigkeit und väterliche Güte Seiner Majestät betrügen, sondern auch durch die Herren Seigneurs, die den Untertanen Seiner Majestät schwere Lasten auferlegen. Ebenso durch ihre Vasallen, teils durch Anspruch auf Freiheit und Vernunft widersprechender Zwangsrechte, teils durch solche Forderungen wie Haltung von Taubenschlägen. Die Ausfuhr von Getreide aus dem Königreich muß verboten, werden. Seine Majestät könnte den Bedürf­nissen der Armen entgegenkommen, wenn Sie ein Drittel des großen Zehnten als Beitrag zu den Kosten für die Erhaltung der Krone und zur Erleichterung der Lage Ihrer Völker be­stimmte, den zweiten Teil für die armen Untertanen verwendete und das letzte Drittel den Eigentümern gäbe. Auch müßte für die Verkürzung der die Untertanen ruinierenden Prozesse gesorgt werden.

gez. Michel Brohy

[W. Lautemann/J. Cornelissenj

 

‘) Kleine Schleusen an Gribcn und Bewisserungskanilen. Dieser Punkt taucht in den Beschwerdchcftesi der Normandie und der Bretagsse in der einen oder anderen Fotm so hitsfig auf, daß er als typisch für diese Provinsen angesehen werden kann.

2)         Diese „persönliche Beschwerde“ wurde am gleichen Tag, an dem das Heft redigiert wurde, noch anßefilpt. Ihr Verfasser war 1787 Gemeindesyndikus gewesen. Er war mit 92 Livres lür den Zwanzigsten und mit 13 Livres ür die Taille veranschlagt.

Die Krise des alten Staates

 

k)         Das Heft von Stsint4rnoult, 29. Miirz 1789

 

Bouloiseau, Cahiers II, S. 286f.

Samt Arnoult liegt neun Meilen von Rouen entfernt auf steinigem Boden, der zum gmjlen Teil den Kanonikern von Blaintsille gehörte. Die Einwohner waren Arbeiter und Tagelöhner.

 

Beseelt von patriotischem Geist, der die französische Nation auszeichnet, sowie von Empfin­dungen der Liebe, des Respekts und der Ergebenheit für die geheiligte Person unseres Souve­räns, stimmen wir dem allgemeinen Willen zum Zwecke der Vermehrung der Staatseinkünfte und zur Erleichterung der Lage der Bevölkerung zu. Wir erbitten:

1. Abschaffung der finanziellen Privilegien von Klerus und Adel. Die beiden ersten Stände des Königreiches sollen die Staatslasten genauso wie der dritte Stand tragen.

2. Alles unbebaute Land, auch das, welches ohne Recht von mehreren Privatpersonen in Besitz genommen ist, soll vom König als Lehen ausgegeben werden, um Gewinn daraus zu ziehen und damit den Bedürfnissen des Staates zu entsprechen.

3. Die zahllose Menge von Angestellten, deren Aufgabe es Ist, den auf Getränken liegenden Vierten einzutreiben, soll abgeschafft werden. Die Schenkwirte sollen die Getränkesteuer an die Syndizi oder an die Einnehmer der Kirchspiele entrichten.

4. Der Mühlenzwang soll abgeschafft werden, denn er dient nur zu täglichem Mißbrauch.

5. Diese kleine Pfarrei von 21 Herdfeuern liegt auf einer Anhöhe, auf deren einer Seite sich ein großes Tal hinzieht, während auf der anderen ein tiefer Bruch ist, der das Gelände vollkom­men verändert, so daß es nur noch aus Geröll und Sand besteht. Beim geringsten Unwetter müssen wir mitansehen, wie der Boden in die Täler abgeschwemmt wird, wodurch das Ge­treide ausgerissen, entwurzelt und weggerissen wird. Dies ist sehr leicht möglich, da unser gesamtes Land von Hohlwegen durchzogen wird.

6. Ein Teil unseres Landes liegt an den Forsten von M. de la Vigne, Seigneur de Ry, ein anderer an den Wäldern von Blainville, wo die Jagd dem Marquis de Seignelay gehört. Dieser Boden ist ganz verdorben durch Wild aller Art und Beschaffenheit, das so viel Getreide frißt, daß das Land so weit zurückkommt, daß es kaum noch die Saat ersetzt. Im letzten Jahre hat ein halber Morgen, der dicht an diesen Wäldern liegt, nur 19 Garben getragen, und diese 19 Garben haben kaum zwei Scheffel Getreide ergeben. Wir fordern, daß all dies Wild abgeschos­sen wird.

~‚. Eine große Zahl Tauben kommt während der Saatzeit und der Erntezeit von allen Seiten 2nd frißt unterschiedslos alle Körner, so daß alles zu Lasten des Tagelöhners oder Arbeiters

lebt, der nach all seinen Mühen sozusagen überflüssig wird, da er kaum noch seine Aussaat erntet. In der Saat- und der Erntezeit sollten die Tauben deshalb eingesperrt werden.

 

1. Der Handel mit Schleiern, siamcsischen Stoffen und Baumwolle, was fast die einzigen Beschäftigungen in unserer Provinz sind, ist so gut wie ganz ruiniert, wodurch viele Menschen tu Betdern werden angesichts des augenblicklich so hohen Mehlpreises, den doch niemand sufbringen kann.

[W. Lautemann/J. Cornelissenj

Die Beschwerden von Frettemeule, 30. Marz 1789

 

Iouloiseau, Cahiers II, S. 171ff.

 

~ie Bewohner des nahe bei Rouen liegenden Frettemeule waren Arbeiter~ Tagelöhner und Spinnerewrbeiter. 1789 ‘atte die Veranlagung zur Taille 420 Lwres betragen. Die beiden am höchsten Besteuerten vertraten die emeinde beider Wesbl der Deputiertess. Ihre Berufe sind nicht bekannt.

 

Wir beauftragen unsere Herren Deputierten, den Vorschlag zu machen, auf den nächsten 3eneralständen der drei vereinten Stände über den Wiederzusamsnentritt eben dieser General-‘

                     ~ie Bevölkerung von Paris und Frankreich — Die Cahiers         155

 

 

stände zu beschließen. Diese sollen aus zwei Stimmen des dritten Standes gegenüber jeweils

einer der Herrer~ Adligen und der Herren des Klerus bestehen, wobei die Stimmen nach

Köpfen gezählt werden sollen.

2. Jeder Franzose soll unter der Autorität des Königs und im Schutz der Gesetze frei sein.

3. Die Staatsschuld soll festgestellt werden, um das Defizit durch Veräußerung der Krondo­mänen decken zu können.

4.         Abschaffung aller jetzt bestehenden Steuern und ihr Ersatz durch eine einzige Steuer, die

gleichmäßig auf alle Generalitäten und auf alle Menschen verteilt werden soll. Diese Steuer soll

durch die drei vereinten Stände sanktioniert und als Verfassungsstatut angenommen werden.

5. Diese Steuer soll ihre Gültigkeit verlieren, wenn die in den Generalständen vereinte Nation

sie nicht bei der periodischen Abhaltung eben dieser Generalstände, die vertagt, aber nicht

aufgelöst werden, neu bekräftigt hat.

6. Keine Steuer und keine Anleihe ist ohne Zustimmung der in den Generalständen versam­melten Nation gesetzlich gültig.

7. Wir beauftragen und fordern ausdrücklich unsere Herren Deputierten auf, mit aller Kraft

darauf zu bestehen, daß neue Auflagen gleichmäßig auf alle Besitzungen der drei Stände ohne

irgendeine Unterscheidung des Ranges und ohne jede Ausnahme verteilt werden.

8. Abschaffung der Salzsteuer, die bekanntermaßen durch die mit ihr verbundenen Durchsu­chungen eine schwere Last für die Bevölkerung ist, Sie ist eine Last durch den hohen Preis, auf

den sie gestiegen ist, sie ist durch die Art, wie sie verwaltet wird, eine Schinderei, und das Salz,

das der Mensch so nötig braucht, das so wichtig ist für die Gesundheit des Viehs und die

Fruchtbarkeit des Landes, ist zu einem solchen Preis gestiegen, daß man nicht mehr jeden

notwendigen Gebrauch davon machen kann, zum großen Schaden für die Landwirtschaft.

9. Abschaffung des Eingangszolles und anderer auf Getränken liegender Steuern, denn die

Höhe dieser Steuern verhindert den Verbrauch und die Ausfuhr zum Schaden des Anbaus.

10. Abschaffung der herrschaftlichen hohen Gerichtsbarkeit außer bei Bestehen der Indem­nität.

11. In jedem Kirchspiel soll ein Friedensgerichtshof errichtet werden, um die niederen Polizei­gerichtsfälle zu schlichten, zum Beispiel Lohn für Bedienstete, Flurschaden etc ...

12. Abschaffung der Ämterkäuflichkeit und die unterschiedslose Möglichkeit für alle, ämter

zu besitzen.

13. Abschaffung der außergewöhnlichen Fleischzehnten‘) und der Zehnten für Stellvertre­tung. Der Betrag des gewohnten Zehnten muß allgemein geregelt werden.

14. Unterdrückung, Aufhebung und Tilgung aller königlichen Klöster, aber Bewilligung einer

lebenslänglichen Rente für jeden Mönch, der durch sein Gelübde gebunden ist.

15. Zur Erleichterung der Lage von Armen, Kranken und Waisen sollen diese Häuser als

Hospitäler gebraucht werden, um ganz und gar die inhumane Bettelei zu überwinden.

16. Es soll für die Erhöhung der Bezüge und die Verbesserung der Lage der Vikare Sorge

getragen werden, und zwar zu Lasten der großen Zehntherrcn.

17. Es soll für die Vermehrung der Gendarmerie gesorgt werden, damit der Dienst regelmäßig

versehen werden kann.

18. Abschaffung des Kehrzehnts und der Freilehen.

19. Abschaffung oder wenigstens wesentliche Erleichterung der Stempelsteuergebühren.

20. (Artikel fehlt]

21. Den Fuhrleuten muß es zur Pflicht gemacht werden, daß sie Räder von 5 bis 8 Daumen

 

 

1>        Die „außergewöhnliche“ Fleischstcuer, ein Zehnter, betraf vor allem Spanferkel, Lammer und Geflügel.

Die Krise des alten Staates

 

 

Breite am Rande benutzen. An hinreichenden Plätzen müssen Büros errichtet werden, um die Puhrleute beim Abladen zahlungspflichtiger Ware zum Zahlen anzuhalten.

~2. Abschießen allen Wildes, das Schaden anrichtet, als da sind Wölfe, Füchse, Wildschweine, ~aninchen, Tauben, Spatzen und andere derartige Tiere etc, etc. etc.

~3. Abschaffung der Steuerbezirke ...‚ indem man die Einnahmen der Steuer unmittelbar in ier Hauptstadt jeder Generalität einzahlt und von da an den königlichen Schatz weitergibt.

Wir haben nicht die Absicht, den Herren der beiden Stände eine unangebrachte Kränkung ~uzufügen, durchdrungen von Dank gegenüber Seiner Majestät Wohltaten, die geneigten Jhres unsere Klagen und Beschwerden anhören will. Wir werden immer Seiner Majestät sehr getreue und ergebene Untertanen sein. — Möchten doch unsere Herren Vertreter bei ihrer ~.ückkehr den ruhmreichen Titel „Wohltäter des Vaterlandes „ verdient haben.

                                                                                         (W. Lautemann]

 

n)         Erklarung eines Teils des Adels der Hauptbailliage Rouen, 22. April 1789

 

louloiseau, Cahiers II, 5.483ff.

 

~ieue ~ eines Teil, des Adels der Normandie rief bei der Ne) rheit des zweiten Standes ‘nassiven Protest rervor, da dieser auf seine pekuni.‘iren Privilegien nicht verzichten wollte.

 

)ie hierunter unterzeichneten Edelleute vertreten den Standpunkt, daß in jedem monarchi­chen Staat die Rangunterschiede unentbehrlich sind, daß aber die dem Adel anhaftenden Jnterscheidungsmerkmale auf einer ganz anderen Basis beruhen als die pekuniären Privi­egien.

n der Einsicht, daß die Steuern von allen Bürgern nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten als eine ~rt Gegenleistung für den Schutz, den der Staat ihnen gewährt, getragen werden sollen, und in 1er Absicht, niemals in ihrer Eigenschaft als Edelleute auf ihre Eigenschaft als französische lürger zu verzichten, unmutig darüber, daß die Umstände es ihnen nicht erlaubt haben, als rste ihren Willen dahin darzulegen, daß die für das Wohl des Staates so erwünschte Union der ‘tände vollzogen werde, haben wir folgende Erklärung abgegeben:

~‘ir, die Unterzeichneten, die wir einen Teil des Adelsstandes der Hauptbailliage von Rouen

•ilden, erklären in aller Form und Gültigkeit, daß wir wie die anderen Stände in völliger jleichheit und jeder nach Maßgabe seiner Besitzungen die Steuerlast tragen wollen, wie sie die ;enerabtände beschließen werden. Wir beabsichtigen, uns nichts anderes vorzubehalten als as heilige Recht an den Besitzungen und die Ehren, Prärogativen und wesentliche Unter­cheidungen, die zum Adel gehören.

egeben und unterzeichnet 22. April 1787.

Es folgen 109 Unterschriften.]                                            (W. Lautemann]

 

 

Das Besdnuerdeheft von Pavilly, 1789

 

ouloiscau, Cahiers 11,5. 181 ff.

 

>er Marktflecken PavWy, 19 km von Rouen entfernt, besah im Jahre 1772 282 Herdfeuer. Es bestand hier eine im Jahrhundert als Nonnen/eloster gegründete, ins 11.Jahrhundert in ein Mönchsklouttr umgewandelte Benedikti­erabtei.

 

Die Angehörigen des dritten Standes im Marktflecken und Kirchspiel Pavilly sollen in ntertändigster Ergebenheit der Güte des Monarchen, der uns beherrscht und der gewillt ist, ich bis zu uns herabzulassen, vorstellen, daß die grundlegenden Gesetze des Königreiches nd das Eigentum eines jeden Bürgers heilig sind und nicht angetastet werden dürfen.

Es gibt schwere Mißbräuche. Sie sind zahllos, und wahrscheinlich ist es unmöglich, gleich ‚ährend der ersten Generalstände für alle ein Heilmittel zu finden.

                                                    Broschüren und Flugschriften                   157

 

 

3.          Die Gemeinde von Pavilly wünscht, daß in den Generalstinden die Stimmen der Abgeord­neten nach Köpfen und ohne Standesunterschied gezählt werden. Das gilt vor allem bei den Steuern, deren Verteilung nach Maßgabe ihrer Vermögen bei allen Staatsbürgern gleich ge­handhabt werden muß.

4.          Die mechanischen Webstühle sind eine öffentliche Last, sie nehmen den Armen und den

            Handwerkern die notwendigen Existenzmittel. Wenn sie weiter in Betrieb bleiben, dann werden sie diese Unglücklichen in das größte Elend stürzen. Es ist also dringend und unver­meidlich, sie abzuschaffen. Für. die Qualität der Ware, die sie herstellen, sind sie sehr sch‘id­hch.

5.          Die großen Straßen, die von der öffentlichen Hand unterhalten werden, sind nach sehr kurzer Zeit stark iiberbelastet und werden durch das Gewicht der Fahrzeuge zerstört. Gegen

 

            diesen Mißstand muß ein Mittel gefunden werden. Man könnte zur Entlastung der öffent­lichen Hand sogar denen, die am meisten Gebrauch davon machen, eine Abgabe auferlegen.

6.          Die indirekten Steuern und die Salzsteuer sind für die Nation eine Last und für den Staat kostspielig; ihre Aufhebung ist zu wünschen. Diese Art Steuer könnte durch eine andere ersetzt werden, die ohne Unterschied des Standes und ohne Rücksicht auf Privilegien nach Köpfen erhoben würde.

7.          Dieses Kirchspiel ist bei der Verteilung der Taille zu schwer belastet. Es ist zu wünschen, daß die allgemeine Verteilung nach Provinzen vorgenommen wird, weiter nach Bailliagen, und daß die Zuteilung der einzelnen Kirchspiele nicht willkürlich geschehe.

8.          Die hohe Zahl der Taubenschläge schadet der Landwirtschaft. Die in ihnen gehaltenen Tiere verwüsten die Felder und bringen den Bauern um seine Hoffnungen. Die Zahl anderer Tiere, die aufzuzählen hier überflüssig ist, beweist dasselbe Übel. Wir legen es Seiner Majestät ans Herz, nach Seiner Güte zu bestimmen, wie diese Tiere eingeschlossen werden sollen, um Schäden zu vermeiden.

9.          Die Mühlen sind für die Bevölkerung notwendig, aber das Zwangsrecht gibt den Müllern

            die Möglichkeit, bei der Wahrnehmung ihrer Rechte ungetreu zu handeln. Wir wünschen deshalb, daß jedermann die Freiheit bekomme, zu der Mühle zu gehen, bei der er sich am besten bedient sieht.

10.        Wir wünschen, daß die Freiheit des Handels mit den Engländern aufgehoben werde, denn durch sie entsteht dem Handel nur schwerer Schaden. Diese Nation hat nichts im Sinne, als das Geld des Königreiches zu vermindern, um sich an dessen Ausgaben zu bereichern, denn England selbst führt keine Waren ein.

[W. Lautemann / J. Cornelissen]