Max Weber:
Die okzidentale Stadt des Mittelalters
als schöpferisches Aktivitätszentrum
von
Matthias Kuchenbrod
"Ich bin eben lernbegierig, und Felder und Bäume wollen mich
nichts lehren, wohl aber die Menschen in der Stadt."
SOKRATES in Platons >Phaidros<
Die Stadt als Siedlungsform ist ein universelles
Sozialphänomen, welches sich seit ca. 3000 v.Chr. in allen Hochkulturen findet.
Ebenso universell ist, wie uns die verschiedenen kulturwissenschaftlichen
Disziplinen lehren, das Bündel an Aspekten und Eigenschaften, durch das die
Stadt als eigenständiges Phänomen definiert wird, welches sich deutlich von
seiner ländlichen Umwelt abhebt: Nahezu überall übt die Stadt gegenüber ihrem
ländlichen Umfeld eine zentralörtliche Funktion aus
(Verwaltung, militärische Absicherung von Regionen, Verkehrsknotenpunkt,
kultisch-religiöser und intellektueller Mittelpunkt, etc.). Darüberhinaus
definiert sich die Stadt - im Vergleich zu ihrer Umwelt - durch eine
höhere Siedlungs- und Bevölkerungsdichte, durch eine
gesteigerte Komplexität des Sozialgefüges (Schichten- und
Berufsvielfalt) und durch eine stärkere soziale Mobilität
innerhalb des Sozialgefüges (bessere Aufstiegschancen innerhalb der ökonomischen
und sozialen Hierarchie). Nicht zuletzt betonen die Wirtschaftshistoriker eine
Konzentration von Betrieben des sekundären und tertiären
Sektors innerhalb der Stadtgrenzen. Konträr zu diesem Bemühen, einen
allgemeinen und universell anwendbaren Gattungsbegriff der Stadt zu bilden,
steht allerdings das Anliegen der Kulturwissenschaften ihre Objekte einer
individualisierenden Begriffsbildung zu unterwerfen, der es in erster Linie
darum geht, die historischen Besonderheiten und damit die spezifische
Kulturbedeutung ihrer Objekte herauszuarbeiten. In diesem Sinne hatte sich der
Ökonom und Kulturwissenschaftler Max Weber in einem posthum veröffentlichten
Artikel darum bemüht die Eigenarten der okzidentalen Stadt des Mittelalters
durch einen interkulturellen Vergleich mit der Stadt des Orients (spez. Indien
und China) und durch einen intertemporären Vergleich mit der Stadt der
Mittelmeerantike herauszuarbeiten. Er bediente sich dabei des maßgeblich von ihm
entwickelten Verfahrens der idealtypischen Begriffsbildung, indem er wesentliche
Aspekte seines Forschungsobjekts einseitig steigerte, um sie so eindeutiger und
leichter erfassen zu können (vgl. dazu meinen Beitrag über den Idealtypus). Sein Anliegen war es, wie
auch in seinem Gesamtwerk, die Eigenheiten des Okzidents als Kulturraum
aufzuzeigen und in ihrer historischen Bedeutung auszuloten. Der folgende Beitrag
wird sich bemühen, die wesentlichen Punkte der Weberschen Abhandlung
darzustellen.
Die mittelalterliche Stadt des
Okzidents
Von der Heteronomie zur
Autonomie
Im Rahmen seiner idealtypischen Begriffsbildung hebt
Weber folgende Aspekte der mittelalterlichen Stadt des Westens hervor, die er
gleichzeitig mit den Eigenschaften der antiken und orientalischen Stadt
kontrastiert:
- der Anstaltscharakter der Stadt:
Die Stadt hat eigene Verwaltungsorgane, eigene Satzungen die für jeden Bürger
gelten und eigenen Besitz (Verwaltungsgebäude, öffentliche Betriebe, Allmenden
etc.). Diesen Anstaltscharakter teilt die mittelalterliche Stadt mit der Stadt
der Mittelmeerantike, während er in Indien und China praktisch völlig fehlt.
- Gemeindeautonomie nach Innen und
Außen: Hier nennt Weber die eigene Außen- und Bündnispolitik, die eigene
Wehrhoheit, die Steuerhoheit (impliziert Steuerfreiheit gegenüber äußeren
Gewalten), eigenes Marktrecht, eigene Handels- und Gewerbepolizei, eigene
Stadtwirtschaftspolitik, die autonome Besetzung von Verwaltungs- und
Gerichtsämtern. Auch diese Eigenschaft teilt die Stadt des Mittelalters mit
der Stadt der Antike. Die Städte im alten China und in Indien sind hingegen
typischerweise durch fürstliche Beamten und Soldaten verwaltete und regierte
Herrschaftssitze, denen Autonomie völlig abgeht. Autonomie kommt in diesen
Kulturkreisen lediglich dem Dorf zu, welches sich auf der Grundlage von
Ältestenräten weitgehend selbst verwaltet (ohne freilich Steuerfreiheit zu
erringen).
- Rechtsgenossenschaft: Die
Stadtbürger bilden einen eigenständigen Rechtsverbund, in den man i.a. durch
Ablegung eines Eids eintritt. Auch die antike Stadt bildet sich auf der
Grundlage einer solchen Rechtsgenossenschaft, wohingegen die orientalische
Stadt nicht durch ein gemeinsames und spezifisches Recht ihrer Einwohner
zusammengehalten wird.
- rationales, gesatztes öffentliches und
subjektives Recht: Es existiert eine geschriebene, i.a. auf der
Gründungsurkunde der Stadt basierende Stadtverfassung, die den
Legitimitätsgrund für die Stadtobrigkeit und ihr politisches und
Verwaltungshandeln legt. Daneben existiert ein komplexes Bündel an
einklagbaren subjektiven (Privat-)Rechten des Bürgers (vor allem
Wirtschaftsrecht). Gegenüber dem traditionalen Recht der feudal-patrimonialen
Umwelt der Stadt zeichnet sich dieses Recht durch ein hohes Maß an
Rationalität aus (z.B. Ablehnung des Zweikampfs als "Gottesurteil" etc.). Der
antiken Stadt gesteht Weber ebenfalls ein im hohen Grade rationales Recht zu,
wobei es aus wirtschaftsgeschichtlicher Perspektive allerdings starke Defizite
im Privatrecht gab (willkürliche Zwangsabgaben in Krisenzeiten etc.). In der
orientalischen Stadt hingegen fehlt die Stadtverfassung völlig und das
Privatrecht bleibt stark traditional durchwachsen.
- demokratische Strukturen:
Verwaltungs- und politische Ämter werden i.a. durch Wahl besetzt, wobei
allerdings der legitime Anteil der einzelnen sozialen Schichten an dieser
Demokratie stark schwankt. Die antike Stadt teilt diese demokratische
Ausrichtung, wobei im Mittelalter wie auch in der Antike militärtechnische
Innovationen die Weichen für die demokratische Entwicklung stellten
(mittelalterliche Zunftheere sowie Hoplitenheere und Ruderer in der
Antike).
- ökonomische Ausrichtung des Bürgers an
Marktchancen: Der typische Stadtbürger des Mittelalters ist Händler
oder Handwerker, der seine Produkte auf einem zwar stark regulierten, im
wesentlichen aber durch Angebot und Nachfrage gesteuerten Markt absetzt. Hier
sieht Weber die stärkste Differenz zur Stadt der Antike. Ihr Bürger ist in der
Regel ein landbesitzender Rentier, ein "Ackerbürger", dessen Einkommen stärker
durch politische-militärische Einflüsse als durch Markttendenzen bestimmt wird
(Landeroberung und Sklavengewinnung durch Krieg). Handel und Gewerbe liegen
weitgehend in den Händen der Metöken, die in der Stadt nur geduldet sind, ohne
dem Bürgerverband anzugehören.
- Anfänge eines modernen
Proletariats: Die mittelalterliche Stadt basiert auf freier
Lohnarbeit (Handwerksgesellen etc.). Die antike Stadt hingegen basiert im
starken Maße auf unfreier Sklavenarbeit. Ihr Proletariat ist ein reines, von
den Stadtbehörden versorgtes Konsumentenproletariat, welches durch
Verschuldung und dadurch bedingten Verlust des Bodeneigentums oder durch
Enterbung entstandten ist. Diese Tatsache zieht auch den völlig verschiedenen
Charakter der Klassenkonflikte in der mittelalterlichen und der antiken Stadt
nach sich. Während die mittelalterlichen Klassenkonflikte sich im wesentlichen
um Lohnhöhe und politische Partizipation drehen, geht es in der Antike um
Schuldrecht und Landeroberung bzw. -verteilung.
- Durchbrechung traditionaler
Bindungen: Mit dem Eintritt in die Stadtgemeinde legt der Neubürger
alle Bindungen an den Lehns- oder Dorfverband, aus dem er herstammt, ab
("Stadtluft macht frei"). An die Stelle dieser traditionalen Verbände treten
Handwerkerzünfte und Händlergilden als rationale Zweckverbände, die im Sinne
ihrer Interessen Einfluß auf die Politik der Stadt nehmen. Derartige
Berufsverbände kennt zwar die Stadt des Orients auch, doch prägen diese
niemals im gleichen Ausmaß wie im Westen die Strukturen der Stadt. Sie kämpfen
nicht um Demokratisierung, sondern lediglich um eine Abstellung konkreter
Mißstände (Ablösung korrupter Beamten etc.). Im übrigen gehört der indische
und chinesische Stadtbewohner weiterhin traditionalen Verbänden (Sippen und
Dorfgemeinschaften, Kasten) an, die sein ökonomisches und politisches Handeln
stark prägen und die namentlich seine Bündnisfähigkeit gegenüber dem
Stadtherren stark einschränken. Die antike Stadt kennt Gilden und Zünfte erst
in der Spätphase ihrer Entwicklung, als die römischen Kaiser derartige
Verbände aus steuertechnischen Gründen und zur Erbringung öffentlicher
Leistungen bilden. Während der mittelalterliche Stadtbewohner bemüht ist, in
den Gilden und Zünften Aufnahme zu finden, um so seine Interessen besser
verfolgen zu können und um an deren Rechten teilzuhaben, strebt der Bürger der
Spätantike dagegen danach, diese Zwangsverbände zu verlassen, indem er etwa
aufs Land zieht und sich dort einem adligen Patron unterstellt ("Landluft
macht frei").
- scharfe Trennung von Stadt und
Land: Stadt und Land sind - trotz der engen Marktbeziehungen -
rechtlich, politisch und ökonomisch scharf voneinander getrennt. Dies gilt
auch dort, wo es der mittelalterlichen Stadt gelingt Einfluß (Gewerbebann)
oder gar Herrschaft über ihr Umland zu erringen (z.B. norditalienische
Stadtstaaten). Diese Trennung von Stadt und Land kennt - in diesem Ausmaß -
weder die Antike noch der Orient.
Dieser Typus der mittelalterlichen Stadt, der in
voller Reinheit nur selten erreicht wird (am ehesten in Nordwesteuropa).
entsteht nach Weber durch eine Entwicklung von der Heteronomie zur
Autonomie. Die Stadt steht zunächst regelmäßig unter der Kontrolle und
Herrschaft eines Stadtherren - entweder eines Bischofs (vor allem in den
Städten, die auf antiken Gründungen beruhen), oder aber eines adligen
Machthabers, z.B. eines Grafen oder königlicher Dienstmänner (die z.T. unfrei
waren), - dem erst seit dem 11. Jh. in einem langen Prozeß die Stadtautonomie
abgerungen wird. Die Stadtbürger wählen dazu entweder den Weg der Verhandlung
oder den Weg des offenen Aufstandes durch eine "Verschwörung" (conjuratio) der
Bürgergemeinschaft, in der Regel aber eine Mischung aus beiden Wegen. Im Rahmen
der Städtegründungswelle des 12. Jh. in Deutschland wird dem Bürgerverband
häufig schon von vorneherein weitgehende Autonomie zuerkannt, um die Neugründung
für Händler und Handwerker attraktiv zu gestalten (z.B. Freiburg im Jahre 1120).
Gefördert wird die Stadtautonomie durch das allgemeine Machtdefizit der
königlichen Zentralgewalt, sowie durch den Finanz- und Kreditbedarf der
konkurrierenden Adelshäuser und Könige, die sich die Vergabe von
Rechtsprivilegien an die Städte häufig regelrecht abkaufen lassen.
Die Kulturbedeutung der
mittelalterlichen Stadt:
Ein schöpferisches
Aktivitätszentrum
Wie oben bereits angedeutet, hatte Weber die
mittelalterliche Stadt als Forschungsobjekt gewählt, um so den Eigenarten der
okzidentalen Kultur auf den Grund zu kommen. In seinem Gesamtwerk hatte Weber im
wesentlichen drei Aspekte dieser Kultur hervorgehoben, die ihm offensichtlich
auch persönlich als wertvoll erschienen:
- die allgemeine Konkurrenz der politischen
und religiösen Gewalten, die das Aufkommen eines Einheitsstaates nach
orientalischem Muster verhinderte
- die Ausbildung einer asketischen,
innerweltlichen Lebensregulierung durch die christliche
Religion
- ein rationaler Grundzug in den
politischen, rechtlichen und ökonomischen Strukturen
Alle drei Aspekte sichern die, nach Weber freilich
stets durch aufkommende Gegenkräfte bedrohte Autonomie des
Individuums, welches sich in kühler Berechnung seinen frei gewählten
Verpflichtungen, seinem "Beruf", widmen kann.
Auch wenn die okzidentale Stadt seit dem
Spätmittelalter durch das Aufkommen der mehr oder weniger absolutistischen
Territorialstaaten ihre Autonomie weitgehend einbüßte, war sie nach Weber
dennoch ein wichtiges evolutionäres Element innerhalb der Ausbildung der
spezifisch westlichen Kultur. Ihre dauerhafte evolutionäre Leistung liegt in
der
- Schaffung eines Modells für den
neuzeitlichen Anstaltsstaat, mit seiner klar gegliederten und
effektiven Bürokratie und seiner schriftlich verfaßten
Legitimationsgrundlage.
- Schaffung eines rationalen, professionell
verwalteten Rechts, namentlich des Privatrechts (alle wesentlichen
Rechtsinstitutionen des modernen Kapitalismus, wie etwa der Wechsel oder das
Unternehmensrecht, haben ihre Wurzeln in der mittelalterlichen Stadt).
- Schaffung eines ökonomisch und intellektuell
unabhängigen Bürgertums, welches ein wichtiges Gegengewicht
zur staatlichen Bürokratie und den politischen Eliten darstellt.
Insofern scheint es berechtigt, die mittelalterliche
Stadt, neben der Konkurrenzökonomie, der Wissenschaft und dem Krieg, als ein
schöpferisches Aktivitätszentrum der westlichen Welt zu
interpretieren.
Literatur
Primärliteratur:
- Die Stadt. In: Archiv für Sozialwissenschaft und
Sozialpolitik 47 (1921), S. 621ff
- Wirtschaft und Gesellschaft. Grundriß der verstehenden
Soziologie. 5. Aufl. Tübingen 1980 (S. 727ff)
- Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie. Bd. I. 9.
Aufl. Tübingen 1988 (zu China; bes. S. 290ff)
- Gesammelte Aufsätze zur Religionssoziologie. Bd. I I. 7.
Aufl. Tübingen 1988 (zu Indien)
- Gesammelte Aufsätze zur Sozial- und
Wirtschaftsgeschichte. 2. Aufl. Tübingen 1988 (bes. S. 35ff)
- Wirtschaftsgeschichte. Abriß der universalen Sozial- und
Wirtschaftsgeschichte. 5. Aufl. Berlin 1991 (bes. S. 270ff)
Sekundärliteratur zu M. Weber:
- BRUHNS,H. / NIPPEL, W. (Hrsg.): Max Weber und die Stadt
im Kulturvergleich. Göttingen 2000
- CHON, S.-U: Max Webers Stadtkonzeption. Eine Studie zur
Entwicklung des okzidentalen Bürgertums. Göttingen 1985
- MEIER, Chr. (Hrsg.): Die okzidentale Stadt nach Max
Weber. Zum Problem der Zugehörigkeit in Antike und Mittelalter. München
1994
Allgemeines zum Phänomen der Stadt:
- FREYER, H.: Schwelle der Zeiten. Beiträge zur Soziologie
der Kultur. Stuttgart 1965, S. 95ff
- HERLYN, U.: Art. >Stadt<. In: Grundbegriffe der
Soziologie. 6. Aufl. Hrsg. v. B. Schäfers. Opladen 2000, S. 373ff
- LEFÈBVRE, H.: Die Revolution der Städte. Frankfurt a.M.
1990
- MERZBACHER, Fr. / SPIEGEL, E.: Art. >Stadt<. In:
Staatslexikon. Recht, Wirtschaft, Gesellschaft. Bd. V. Freiburg u.a. 1989,
Sp.235ff
- MUMFORD, L.: Die Stadt. Geschichte und Ausblick. Köln u.
Berlin 1963
Empirische Studien zur mittelalterlichen Stadt
(Auswahl):
- BARTLETT, R.: Die Geburt Europas aus dem Geist der
Gewalt. Eroberung, Kolonisierung und kultureller Wandel von 950 bis 1350.
München 1996 (bes. S. 205ff)
- BERMAN, H.J.: Recht und Revolution. Die Bildung der
westlichen Rechtstradition. Frankfurt a.M. 1995 (bes. S. 562ff)
- BRUNNER, O.: Neue Wege der Verfassungs- und
Sozialgeschichte. 3. Aufl. Göttingen 1980 (bes. S. 213ff)
- DERS.: Sozialgeschichte Europas im Mittelalter. 2. Aufl.
Göttingen 1984 (bes. S. 40ff)
- DILCHER, G.: Bürgerrecht und Stadtverfassung im
europäischen Mittelalter. Köln u.a. 1996
- ENGEL, E.: Die deutsche Stadt des Mittelalters. München
1993
- ENNEN, E.: Die europäische Stadt des Mittelalters. 4.
Aufl. Göttingen 1987
- PITZ, E.: Europäisches Städtewesen und Bürgertum. Von der
Spätantike bis zum hohen Mittelalter. Darmstadt 1991
- PLANITZ, H.: Die deutsche Stadt im Mittelalter. Von der
Römerzeit bis zu den Zunftkämpfen (1953). Wiesbaden 1996
- SCHULZ, K.: "Denn sie lieben die Freiheit so sehr...".
Kommunale Aufstände und Entstehung des europäischen Bürgertums im
Hochmittelalter. Darmstadt 1995
- SCHULZE, H.K.: Grundstrukturen der Verfassung im
Mittelalter. Bd. II. 2. Aufl. Stuttgart u.a. 1992 (S. 127ff)
- SMITH, A.: Der Wohlstand der Nationen. Eine Untersuchung
seiner Natur und seiner Ursachen (1776). 5. Aufl. Hrsg. v. H.C. Recktenwald.
München 1990 (bes. S. 325ff)
- SOMBART, W.: Der moderne Kapitalismus. Bd. I: Die
vorkapitalistische Wirtschaft (1916). München 1987 (bes. S. 124ff)
- SPRANDEL, R.: Verfassung und Gesellschaft im Mittelalter.
5. Aufl. Paderborn u.a. 1994 (bes. S. 102ff)
Quellentexte zur mittelalterlichen Stadt
(Auswahl):
- HERGEMÖLLER, B.-U. (Hrsg): Quellen zur
Verfassungsgeschichte der deutschen Stadt im Mittelalter (FSGA, A. Bd. 34).
Darmstadt 2000
- KEUTGEN, F. (Hrsg.): Urkunden zur städtischen
Verfassungsgeschichte. Berlin 1899 (ND: Aalen 1965)
- KIEFT, C. van de / NIERMEYER, J.F. (Hrsg.): Elenchus
fontium historiae urbanae. Leiden 1967
- LOPEZ, R.S / RAYMOND, I.W. (Hrsg.): Medieval Trade in the
Mediterranean World. New York u. London 1955
- MÖNCKE, G. (Hrsg.): Quellen zur Wirtschafts- und
Sozialgeschichte mittel- und oberdeutscher Städte im Spätmittelalter (FSGA,
A., Bd. 37). Darmstadt 1982
- PATZE, H. (Hrsg.): Die Rechtsquellen der Städte im
ehemaligen Herzogtum Sachsen-Altenburg. Köln u. Wien 1976
- SPRANDEL, R. (Hrsg.): Quellen zur Hanse-Geschichte (FSGA,
A., Bd. 36). Darmstadt 1982
Weitere Literatur zur Stadtgeschichte bietet
>Grundlagenliteratur<.
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